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Haustiere

DAS MITBRINGEN VON HAUSTIEREN
NACH SCHWEDEN IN IHR NEUES HAUS

Bitte beachten Sie: Geänderte Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen

Ab dem 1. Januar 2012 entfallen der Bluttest (Antikörper Titer Test) und die Wurmkur gegen den kleinen Fuchsbandwurm.
Seit dem 1. Januar 2012 gelten folgende Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen nach Schweden:

ID-Kennzeichnung mit Mikrochip
Hunde und Katzen, die innerhalb der EU reisen, sind mit einem Mikrochip zu versehen, durch den ihre Identität festgestellt werden kann. Bitte verwenden Sie einen ISO-Chip, um die Mitführung eines eigenen Scanners zu vermeiden. Ein Tier, das vor dem 3. Juli 2011 mit einer lesbaren Tätowierung versehen worden ist und einen Heimtierpass besitzt, aus dem das Datum der Tätowierung hervorgeht, braucht nicht nachträglich mit einem Mikrochip gekennzeichnet zu werden.

Impfung gegen Tollwut
Hunde und Katzen sind gegen Tollwut zu impfen. Die Grundimpfung kann bei allen ID-gekennzeichneten Tieren vorgenommen werden, die mindestens 3 Monate (90 Tage) alt sind. Wird das Tier früher geimpft, besitzt die Impfung für die Reise keine Gültigkeit. In   diesem Falle ist das Tier erneut zu impfen, wenn es ein Alter von 3 Monaten erreicht hat. Nach der Grundimpfung im Alter von mindestens 3 Monaten müssen 21 Tage vergehen, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden einreisen können. Der Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.

Entwurmung
Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.

Pass
Dokumentation in Form eines Hunde- bzw. Katzenpasses, in den der zuständige Tierarzt alle notwendigen Behandlungen einträgt.

Einfuhrbestimmungen für Pferde
Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
-  Das Pferd muss einen Pass haben.
- innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
- übersteigt die Dauer der Fahrt 8 Stunden, so muss ein Fahrtenplan erstellt und von einem Tierarzt im Abreiseland begutachtet und per Unterschrift anerkannt werden.

Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben:
Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure. Das schwedische Zentralamt für Landwirtschaft empfiehlt jedoch, dass alle Tiere auch weiterhin gegen Leptospirose und Hundestaupe geimpft werden.

Da Pferde Herdentiere sind und sich nur in Gemeinschaft wohl fühlen, wird in Schweden die Einzeltierhaltung gesetzlich untersagt. Kein Pferd darf mehr alleine in Stall oder auf der Koppel stehen, sondern muss Gesellschaft von einem anderen Tier (nicht unbedingt Pferd) haben.